Wissenswertes

GesundheitsTicket

Das betriebliche GesundheitsTicket ist ein Angebot des deutschen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsvorsorge und bietet Unternehmern eine nachhaltige und kostengünstige Gesundheitsvorsorge für deren Mitarbeiter.

Warum sich das GesundheitsTicket lohnt

Die betriebliche Gesundheitsvorsorge (BGF) ist ein wichtiger Baustein für den eigenen unternehmerischen Erfolg und die allgemeine Mitarbeiterzufriedenheit. Gesunde Mitarbeiter arbeiten motivierter, effektiver und reduzieren die Fehlzeiten in Ihrer Firma. Zudem sind sie bei dem aktuellen Fachkräftemangel schwer zu finden – und zu halten.

Mit dem betrieblichen GesundheitsTicket profitieren Sie von einem komplexen System zum Handling sämtlicher Maßnahmen, die die betriebliche Gesundheitsvorsorge in Ihrer Firma betreffen. Egal, ob Sie 2 oder 200 Mitarbeiter beschäftigen.

Leistungen des GesundheitsTickets

Bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter können Sie jährlich sozialversicherungsfrei in die Gesundheitsvorsorge investieren (§3 Nr. 34 EStG).

Das GesundheitsTicket verfügt dafür über ein deutschlandweites Netzwerk zertifizierter Gesundheitsanbieter, zu denen auch die Physiotherapie Mario Stern gehört.

Wir bieten Ihnen im Rahmen des GesundheitsTickets folgenden Leistungen an:

  • geprüfter Leistungskatalog für Gesundheitsmaßnahmen
  • Gesundheitsberatung für Ihre Mitarbeiter
  • Übernahme der kompletten Abwicklung und Kontrolle der Abrechnung
  • Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen für Ihre Buchhaltung, um den steuerfreien Sachbezug auf dem Lohn- und Gehaltskonto prüffähig zu verbuchen

Wir führen unsere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens durch. Zu diesen Maßnahmen gehören:

Die steuerbegünstigten Gesundheitsmaßnahmen des betrieblichen GesundheitsTickets werden über den Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 und 20 a SGB V normiert.

Wer kann das GesundheitsTicket nutzen?

Jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter kann die Leistungen des betrieblichen GesundheitsTickets in Anspruch nehmen.

Nicht einsetzbar ist das betriebliche GesundheitsTicket für Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen und Fitnessstudios sowie für Angebote von Trainern oder Therapeuten, die auf Grund ihrer Ausbildung nicht nach §3 Nr. 34 EStG; § 20 Abs.1 und § 20a SGB V zertifiziert werden können.

Wenn Sie noch Fragen zum betrieblichen GesundheitsTicket haben, dann rufen Sie uns an: Telefon 0341 / 261 40 89.
Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen.